JGV Vest Recklinghausen e.V.
JGV Vest Recklinghausen e.V.

Prüfungstermine 2024

Prüfungstermine 2024
Prüfungstermine_2024_JGV.pdf
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Nennungen

Nennung zu Verbandsprüfungen (Formblatt 1)

http://www.jghv.de/index.php/service/formblaetter

Nennung Brauchbarkeitsprüfung
formular_nennung gemäß BPO NRW_2019 (3).[...]
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Nenngeld bitte überweisen:

 

Volksbank Südmünsterland

GENODEN1LHN

DE87 4016 4528 0130 4129 00

Wichtige Hinweise:

 

• Zu den Prüfungen des JGHV sind alle Hunde zugelassen, die der Satzung des JGHV §23 entsprechen.


• Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.


• Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.


• Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Der gültige Impfpass ist zusammen mit der Ahnentafel der Suchenleitung unaufgefordert bei Prüfungsbeginn vorzulegen. Bei allen Veranstaltungen muss der Nachweis der noch wrksamen Tollwutimpfung vorgelegt werden.


• Jeder Führer ist für die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Jagdschein ist bei Prüfungsbeginn vorzuweisen. Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf bei der Suchenleitung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung über die Prüfungszulassung. Für Hunde in Nichtjägerhand ist vor Prüfungsbeginn ein ausreichender Versicherungsschutz schriftlich nachzuweisen.


• Die Nennung zur Verbandsprüfung ist nur auf dem Formular Meldungen zu Verbandsprüfungen (Formblatt 1) mit Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und bei gleichzeitiger Überweisung des Nenngeldes möglich.


• Die Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung §§ 6,7 ist nur auf dem Formular: Meldung zur Brauchbarkeitsprüfung vorzunehmen.

 

• Bei der Nennung zur HZP mit anschließender Feststellung der Brauchbarkeit ist neben der Nennung auf dem Formblatt 1 auch die Nennung zur BP nach § 6 (nur Zusatzfächer ankreuzen) erforderlich.


Die Nennungen müssen leserlich mit Druckbuchstaben, Schreibmaschine oder am Computer ausgefüllt werden. Nenngeld ist Reuegeld! Meldungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen. Bei der Meldung zur VGP/VPS oder zu einer zweiten HZP bzw. BP §6 ist das Prüfungszeugnis der Arbeit hinter der lebenden Ente in Kopie mit einzureichen.


• Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einganges. Vereinsmitglieder haben Vorrang. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann beschränkt werden.


• Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung (PO) des JGHV (VZPO, VGPO, VPSO, VSwPO oder VFSPO und BPO).


• Der Prüfungsordnung entsprechendes Schleppwild ist vom Führer in ausreichender Zahl mitzubringen. Lebende Enten werden vom Veranstalter gestellt.


• Jede(r) Führer*in hat eine Flinte und ausreichend Patronen (für die Wasserarbeit nur Stahlschrote) mit sich zu führen.


• Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereines sein.


!!!! Mitglieder des JGV Vest Recklinghausen e.V. haben bei der Meldung Vorrang.

16.04.2024

  • Ergebnisse VJP vom 13.04.2024
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